Neues zum Filesharing
Vor einigen Tagen hat die Musikindustrie (MI), wie sie es nennt, einen harten Schlag gegen die Musiktauscher des eDonkey Netzes geführt. Heise berichtete, das bei 130 von den 3500 ermittelten Usern ein Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. In Anbetracht der Millionen, die sich ohne Unrechtsbewußtsein an der Tauscherei beteiligen, sieht das mehr nach dem berühmten Tropfen auf dem heißen Stein aus. So schrieb Heise im Dezember, das die Anzahl der User in den USA alleine rund 6 Millionen. und die Anzahl der verfügbaren Musikstücke ca. 260 Millionen betragen hat (vergleichbare Zahlen für Deutschland sind mir nicht bekannt).
Interessant ist allerdings, wie seit Monaten die MI ihre “Erfolge” darstellt. Bisher hat es doch nur eine Verurteilung gegeben, in allen anderen Fällen hat man sich “geeinigt”.
Ich frage mich nun, wenn das doch alles so klar ist, warum gibt keine Verurteilungen? Warum hat die MI ein solches starkes Interesse, sich immer zu vergleichen? Vielleicht ist die Beweiskette doch nicht so lückenlos, wie uns die MI uns das immer Weismachen will?
Einige Aspekte möglicher Lücken in der Beweiskette anlässlich der Hausdurchsuchungen hat maloXP auf Zitronengras angesprochen.
Betroffene der Hausdurchsuchungen sollten sich auf jeden Fall bei netzpolitik.org melden.
Zunehmend frage ich mich allerdings, warum das überhaupt illegal sein soll. Das Recht soll doch das Miteinander der verschiedenen Beteiligten regeln. Recht sollte also sein, was die Mehrheit als Recht empfindet. Wenn nun die Mehrheit es für recht hält (und sich entsprechend verhält), das man Musik tauschen kann, dann sind die Gesetze entsprechend anzupassen.
Das Recht zu Verwertung, wie wir es kennen, ist schließlich nicht von Gott gegeben. Und wenn man sich mal überlegt, in welchem Umfang die MI absahnt (Preis von CD und DVDs, Eintrittspreise Konzerte, Kopierabgaben auf Brenner, etc), ist das schon frech.













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